Was ist der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec?

Für die einen ist es ein E-Bike, für die anderen ganz klar ein Pedelec. Die Beantwortung der Frage, welche Bezeichnung nun korrekt ist, nimmt besonders in den Foren manchmal kuriose Dimensionen an. Doch wo genau liegt der Unterschied zwischen einem E-Bike und einem Pedelec, oder ist es am Ende doch nur eine Auslegungssache? Und was verbirgt sich im Detail hinter einem S-Pedelec? Vom Motor über die Helmpflicht bis hin zur Versicherung, hier erfährst Du die Unterschiede zwischen den einzelnen Varianten.

Damit wären wir eigentlich schon beim Kern der Sache. Bei allen Varianten handelt es sich zweifelsohne um elektrifizierte Modelle. Während sich das Speed-Pedelec, kurz S-Pedelec, noch relativ leicht abgrenzen lässt, fällt die Differenzierung von E-Bike und Pedelec leider deutlich schwerer. Erschwert wird dies zusätzlich noch dadurch, dass sich der Begriff E-Bike sowohl in der Fachpresse als auch im Handel durchgesetzt hat. Umgangssprachlich dominiert ganz klar das E-Bike. Eine Gratwanderung, wie wir gleich beim Unterscheiden von Pedelec, E-Bike und S-Pedelec feststellen werden.

Die Unterschiede zwischen Pedelec, E-Bike und S-Pedelec

Was ist ein Pedelec?

Im Sprachgebrauch ist zwar meist von E-Bikes die Rede, überwiegend sind aber Pedelecs gemeint. Ein Pedelec bietet gegenüber anderen motorisierten Zweirädern einen großen Vorteil: Es handelt sich aus juristischer Sicht betrachtet um ein Fahrrad. Es besteht also weder eine Versicherungspflicht,eine Altersgrenze, eine Helmpflicht noch muss zum Führen des Pedelecs ein Führerschein vorliegen. Allerdings sind strenge Kriterien an das Pedelec geknüpft. So ist die maximale Nenndauerleistung des Motors auf 250 Watt beschränkt und der Antrieb darf nur unterstützend agierend. Hinzu kommt, dass die Tretunterstützung eine progressive Leistungskurve aufweisen muss. Das heißt, dass mit zunehmender Geschwindigkeit die Unterstützung nachlässt. Zudem darf nur eine Tretunterstützung bis maximal 25 km/h gegeben sein.

  • Tretunterstützung bis maximal 25 km/h
  • Maximale Motorleistung 250 Watt
  • Kein Führerschein bzw. keine Fahrerlaubnis notwendig
  • Keine Altersbeschränkung, Versicherungspflicht und Helmpflicht

Wann wird aus dem Pedelec ein S-Pedelec?

Selbst wenn sich die Begriffe Pedelec und S-Pedelec (auch Speed-Pedelec genannt) sehr ähneln, gibt es enorme Unterschiede zwischen diesen beiden elektrifizierten E-Bike Varianten. Im Gegensatz zum Pedelec handelt es sich beim S-Pedelec juristisch nicht mehr um ein Fahrrad, sondern um ein Leichtkraftrad. Um in den Genuss einer Tretunterstützung bis 45 km/h zu kommen, muss eine Fahrerlaubnis (mindestens Klasse AM) und ein Versicherungskennzeichen vorhanden sein. Beim Führen eines S-Pedelecs besteht zudem Helmpflicht. Für das jeweilige Modell muss außerdem eine vom KBA erteilte Typengenehmigung vorliegen, bauliche Veränderungen sind untersagt. Vorgeschrieben sind ein Rückspiegel, gelbe Seitenrückstrahler, Hupe und Kennzeichenhalter. Betrieben werden darf ein S-Pedelec übrigens nur auf der Fahrbahn, nicht auf dem Radweg!

  • Tretunterstützung bis maximal 45 km/h
  • Führerschein bzw. Fahrerlaubnis notwendig
  • Versicherungspflicht
  • Helmpflicht

 

Wobei handelt es sich bei E-Bikes?

Bei der Definition und Auslegung des Begriffs E-Bike scheiden sich die Geister. Streng genommen handelt es sich bei E-Bikes um elektrifizierte Zweiräder, die ohne Tretleistung auf Knopfdruck für Vortrieb von mehr als 6 km/h sorgen. Somit ist ein E-Bike rechtlich gesehen ein Kraftfahrzeug, welches zum Führen ein Versicherungskennzeichen und eventuell sogar eine Fahrerlaubnis voraussetzt. Welcher Führerschein genau benötigt wird, hängt wiederum vom Typ bzw. der der Leistungsklasse ab. E-Bikes bis 20 km/h Geschwindigkeit gelten als sogenannte Leichtmofas und dürfen – sofern ein spezielles Verkehrsschild darauf hinweist – im Gegensatz zum S-Pedelec sogar auf Radwegen genutzt werden.

Wieso wird der Begriff E-Bike anstatt Pedelec verwendet?

Im Sprachgebrauch hat sich allerdings der Begriff E-Bike für die eigentlichen Pedelecs durchgesetzt. Fällt das Wort E-Bike, ist fast immer das Pedelec gemeint. Selbst die Fachmagazine verwenden E-Bike als Synonym für Pedelecs. Da die meisten Hersteller ihre Pedelecs ebenfalls als E-Bikes betiteln, schließen wir uns dem an. Wir stellen also fest, dass es zwar einen Unterschied zwischen E-Bike oder Pedelec gibt, dieser im sprachlichen Alltag allerdings keine Rolle spielt.

Bild: myStromer AG