Garantiebedingungen

2 Jahre Garantie für gebrauchte E-Bikes: Umfang, Voraussetzungen, Ausnahmen und Ausschluss

Rebike Mobility GmbH, Aidenbachstraße 54, 81379 München, übernimmt gegenüber Verbrauchern weltweit für zwei Jahre ab Ablieferung eine Garantie für die Funktionsfähigkeit des Akkus und des Motors des verkauften E-Bikes. Funktionsfähigkeit bedeutet, dass kein Totalausfall der Funktionsfähigkeit (im Folgenden auch „Defekt“) vorliegen darf.

Die Garantie findet keine Anwendung auf einen Defekt, der auf einen unsachgemäßen Umgang, den nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch des E-Bikes, nicht fachmännisch durchgeführte Reparaturen, falsche Aufbewahrung, Einwirkungen durch Unfälle oder mangelnde Wartung oder Pflege zurückzuführen sind.

Tritt innerhalb von 2 Jahren ein Defekt von Akku und Motor des E-Bikes auf, kann der Nutzer das E-Bike inklusive Zubehör an Rebike zurücksenden. Um eine vorherige Kontaktaufnahme unter service@rebike.com oder +49 (0)89 380 38 630 wird gebeten.

Rebike wird eine Prüfung des Motors oder Akkus vornehmen. Besteht der durch den Nutzer mitgeteilte Defekt, ist Rebike berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne zu einer Begründung gegenüber dem Nutzer verpflichtet zu sein, entweder eine Reparatur vorzunehmen, oder den Kaufpreis zu erstatten. Zudem wird Rebike in dem Fall dem Nutzer angemessene Versandkosten erstatten.

Die Übertragung der Garantie auf Dritte (z.B. bei einem Weiterverkauf) ist ausgeschlossen.

Die Garantieansprüche lassen etwaige Gewährleistung- und Haftungsansprüche bei Mängeln unberührt. Die Inanspruchnahme dieser Rechte ist unentgeltlich.

Sofern das E-Bike eine Herstellergarantie hat, tritt Rebike diese im Rahmen des rechtlich Möglichen an den Nutzer ab. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Herstellergarantie im Falle des Weiterverkaufs durch den Kunden an Dritte erlischt.

 

Rebike-Plus Garantieverlängerung auf 3 Jahre für E-Bikes: Umfang, Voraussetzungen, Ausnahmen und Ausschluss

Rebike Mobility GmbH, Aidenbachstraße 54, 81379 München, übernimmt bei Abschluss einer Garantieverlängerung “Rebike Plus Garantieverlängerung auf 3 Jahre”gegenüber Verbrauchern weltweit für drei Jahre ab Ablieferung eine Garantie für die Funktionsfähigkeit des Akkus und des Motors des verkauften E-Bikes. Funktionsfähigkeit bedeutet, dass kein Totalausfall der Funktionsfähigkeit (im Folgenden auch „Defekt“) vorliegen darf.

Der Abschluss der Garantieverlängerung kann nur zeitgleich mit dem Erwerb eines E-Bikes erfolgen, sowie im Nachgang eines Kaufs ohne Garantieverlängerung auf persönliche Einladung durch Rebike. In beiden Fällen gilt als Abschlussdatum der Garantie das Kaufdatum des E-Bikes.

Die Garantie findet keine Anwendung auf einen Defekt, der auf einen unsachgemäßen Umgang, den nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch des E-Bikes, nicht fachmännisch durchgeführte Reparaturen, falsche Aufbewahrung, Einwirkungen durch Unfälle oder mangelnde Wartung oder Pflege zurückzuführen sind.

Tritt innerhalb von 3 Jahren ein Defekt von Akku und Motor des E-Bikes auf, kann der Nutzer das E-Bike inklusive Zubehör an Rebike zurücksenden. Um eine vorherige Kontaktaufnahme unter service@rebike.com oder +49 (0)89 380 38 630 wird gebeten.

Rebike wird eine Prüfung des Motors oder Akkus vornehmen. Besteht der durch den Nutzer mitgeteilte Defekt, ist Rebike berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne zu einer Begründung gegenüber dem Nutzer verpflichtet zu sein, entweder eine Reparatur vorzunehmen, oder den Kaufpreis zu erstatten. Zudem wird Rebike in dem Fall dem Nutzer angemessene Versandkosten erstatten.

Die Übertragung der Garantie auf Dritte (z.B. bei einem Weiterverkauf) ist ausgeschlossen.

Die Garantieansprüche lassen etwaige Gewährleistung- und Haftungsansprüche bei Mängeln unberührt. Die Inanspruchnahme dieser Rechte ist unentgeltlich.

Sofern das E-Bike eine Herstellergarantie hat, tritt Rebike diese im Rahmen des rechtlich Möglichen an den Nutzer ab. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Herstellergarantie im Falle des Weiterverkaufs durch den Kunden an Dritte erlischt.