Hinweise zum Batteriegesetz

Hinweise zum Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz

Als Vertreiber von Elektrogroßgeräten weisen wir Sie als Kunde auf Ihre Entsorgungspflichten hin:

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen, z.B. bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll.

Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.

Rebike ist verpflichtet und bietet seinen Kunden beim Kauf eines E-Bikes die kostenlose Mitnahme eines gleichartigen Altgeräts, d.h. eines alten E-Bikes, an. Bitte informieren Sie unseren Kundenservice unter service@rebike.com oder +49 (0)89 89543330 unverzüglich nach oder mit Abschluss der Bestellung, dass sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten. Bitte verpacken Sie das Alt-E-Bike entsprechend transportsicher und entnehmen Sie Batterien, sofern nicht vom Altgerät umschlossen, und entsorgend diese separat.

Sofern das Altgerät personenbezogene Daten enthält, liegt es in Ihrer Verantwortung, diese vor Entsorgung zu löschen.

Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist:

 

Hinweise zum Batteriegesetz

Die durch die Rebike Mobility GmbH verkauften E-Bikes enthalten Akkus. Wir weisen sie daher gem. Batteriegesetz auf folgendes hin: Als Verbraucher können Sie gebrauchte Batterien bei den kommunalen Sammelstellen oder in den Verkaufsstellen des Handels unentgeltlich zurückzugeben. Oder Sie senden die Batterien nach Gebrauch an Rebike zurück. Wenn Sie eine Batterie an Rebike zurückgeben wollen, wenden Sie sich dazu bitte an unseren Kundenservice.

Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.

Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Die Zeichen unterhalb dieses Symbols haben folgende Bedeutung:

Hg = Batterien enthalten mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Cd = Batterien enthalten mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium.

Pb = Batterien enthalten mehr als 0,004 Masseprozent Blei.

Batterien enthalten Giftstoffe, die die Umwelt und die menschliche Gesundheit bei nicht sachgerechter Entsorgung der Batterien gefährden können. Die getrennte Sammlung und Rückgabe der Batterien ist daher wichtig! Bitte beachten Sie daher die vorstehenden Hinweise!

Sicherheitshinweise

Sicherheitshinweise zum Umgang mit Batterien und für die Rücksendung

1. Der Nutzer hat alle Vorgaben des Herstellers und ggf. das technische Produktdatenblatt zu beachten.

2. Der Nutzer muss Kurzschlüsse der Batterie vermeiden. Die Batterien dürfen nicht feucht gelagert oder Nässe ausgesetzt werden.

3. Batterien dürfen nicht beschädigt oder aufgebrochen werden. Sie dürfen weder unmittelbar oder mittelbar und dauerhaft hohen Temperaturen ausgesetzt werden. Direkte Sonneneinstrahlung sind zu vermeiden. Beschädigte oder defekte Batterien dürfen nicht mehr eingesetzt werden und sind umgehend zu entsorgen.

4. Im Falle von Rücksendungen – etwa auch bei Ausübung des Widerrufsrechts – bitten wir den Nutzer, für die Rücksendung eine sichere - nach Möglichkeit die originale - Transportverpackung zu verwenden.