Beleuchtung am E-Bike - Sicher unterwegs mit dem richtigen Licht

Spätestens mit der Umstellung der Uhr auf die Winterzeit Ende Oktober rückt das Thema E-Bike Beleuchtung wieder in den Vordergrund. Die Tage werden immer kürzer und äquivalent hierzu auch das Zeitfenster, in dem ein Fahren ohne Lichtanlage möglich ist. Wer in der dunklen Jahreszeit nicht auf Mobilität mit eingebautem Rückenwind verzichten möchte, muss also dementsprechend ausgerüstet sein. Viele E-Bikes aus dem Rebike Shop verfügen bereits serienmäßig über eine StVZO-konforme Beleuchtung. Dazu zählen insbesondere die City- und Trekkingbikes. Im sportlich-ambitionierten Bereich wie Mountainbike oder Rennrad ist eine von Werk aus montierte Lichtanlage allerdings nicht die Regel und muss daher nachgerüstet werden. Wir verraten Dir, worauf Du dabei achten musst.

E-Bike Beleuchtung: Scheinwerfer mit zusätzlicher Tagfahrlicht- und Fernlichtfunktion

Vor wenigen Jahren wurde vom deutschen Gesetzgeber der § 67 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) für Fahrradbeleuchtung geändert. Die Neufassung beinhaltet einige Neuerungen, die beim Fahren mit dem Fahrrad oder E-Bike für erheblich mehr Sicherheit sorgen. Der wichtigste Punkt betrifft hierbei sicherlich die Beleuchtungsstärke. Weil bei der Gesetzesänderung als Grundlage die EU-Regelung für Tagfahrlicht der Kategorie L, M, N und T herangezogen wurde, dürfen Fahrradscheinwerfer anstatt der früheren zwei jetzt mit zwölf Lux leuchten. Erlaubt wurden durch die Gesetzesnovelle auch sinnvolle Funktionen wie Bremslicht oder Fernlicht. Letzteres gilt in erster Linie für E-Bikes, da hier der Akku problemlos kurzfristig das Plus an erforderlicher Power bereitstellen kann.

E-Bike Rücklicht mit Bremslicht oder Bremslicht-Funktion

Was bei anderen Fahrzeugen bereits in früheren Zeiten normal war, wurde beim Fahrrad oder E-Bike erst durch die Gesetzesänderung legal: Das Rücklicht mit Bremslicht oder Bremslicht-Funktion. Die Funktion des Bremslichts ist allerdings streng beschrieben. Lediglich bei einer direkten Verbindung mit dem Bremshebel darf von einem Bremslicht gesprochen werden, andernfalls handelt es sich um eine Bremslicht-Funktion oder ein Verzögerungslicht. Unabhängig hiervon ist allerdings das Plus an Sicherheit im Straßenverkehr. So können nachfolgende Verkehrsteilnehmer ein Abbremsen des E-Bikes rechtzeitig erkennen und dementsprechend die geänderte Situation neu bewerten.

StVZO-konforme Beleuchtung: Auf die K-Nummer kommt es an

In Deutschland müssen alle lichttechnischen Einrichtungen eine Zulassung des Kraftfahrtbundesamtes aufweisen. Die sogenannte K-Nummer gilt somit auch für die Dynamo- und Akku-Beleuchtung am E-Bike. Erlaubt ist das Akku-Aufstecklicht als einzige Lichtquelle tatsächlich erst seit 2013, bis dahin galt die Dynamopflicht. Bei E-Bikes darf die Lichtanlage damit gesetzeskonform aus dem Akku gespeist werden, ohne dass ein Dynamo vorgeschrieben ist. Allerdings gilt für E-Bikes seit 2019 eine Sonderregelung. Die Stromversorgung muss bei leerem Akku eine Beleuchtungsdauer von mindestens zwei Stunden gewährleisten.

Woher kommt der Strom?

Im Unterschied zum Nabendynamo liefert der E-Bike Akku Gleichstrom. Benötigt werden beim direkten Anschluss an das System daher besondere Scheinwerfer, die mit einem sogenannten Stromrichter ausgestattet sind. Der Markenhersteller Lupine bietet speziell für E-Bikes entwickelte Lichtanlagen an, die am Lichtausgang des Motors angeschlossen werden. Unterstützt werden derzeit die Antriebe von Shimano, Bosch und Brose. Auf der Herstellerseite findet sich diesbezüglich zu den einzelnen Leuchten von Lupine eine Kompatibilitätsliste. Wer nur zwischenzeitlich eine Beleuchtung benötigt und unabhängig von den Systemen sein möchte, kann natürlich auf Aufstecklösungen mit eingebautem Akku zurückgreifen.

Worauf muss bei der E-Bike Beleuchtung geachtet werden?

  • K-Nummer (Zulassung des Kraftfahrtbundesamtes)
  • Lichtanlage darf aus dem Akku gespeist werden
  • Bei leerem Akku muss für das Licht eine Stromversorgung von mindestens zwei Stunden gewährleistet sein
  • Bei Anschluss an den Lichtausgang des Motors auf Kompatibilität achten
  • Akku-Aufstecklicht ist seit 2013 erlaubt