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Durch die Förderung von E-Lastenrädern lässt sich viel Geld sparen

von: Rebike 06.05.2022 09:00

E-Lastenräder sind dank finanzieller Förderung nicht mehr aus dem urbanen Raum wegzudenken. Seit vielen Jahrzehnten schon nutzen Gewerbetreibende die Vorteile eines Fahrrades mit dem Extra an Stauraum. Besonders die elektrifizierte Variante sorgt für ein echtes Umdenken in der Stadt. Sogar große, schwere Gepäckstücke lassen sich mit Elektroantrieb ausgestattet kräfteschonend und umweltbewusst befördern. Parkplatzprobleme und Staus, die bei Erledigungen mit dem Auto oder Kleintransporter auf der Tagesordnung stehen, sind dem Lastenrad völlig fremd. Doch selbst aus finanzieller Sicht lohnt der Umstieg. Nicht nur beim Unterhalt lässt sich viel Geld sparen, sondern auch bei der Anschaffung. Spezielle Förderprogramme unterstützen den Erwerb eines E-Lastenrades und bieten somit einen tollen Kaufanreiz. Wir zeigen auf, welche Möglichkeiten diesbezüglich aktuell zur Verfügung stehen.

Welche besonderen Eigenschaften zeichnen ein E-Cargobike bzw. E-Lastenrad aus?

Das E-Cargobike bzw. E-Lastenrad kombiniert die Vorteile eines Fahrrades mit der Möglichkeit, schwere und/oder sperrige Lasten zu transportieren. Dabei muss es sich nicht unbedingt „nur“ um Gepäckstücke handeln, diverse Modelle ermöglichen sogar eine Personenbeförderung. Um dem hohen Gesamtgewicht gerecht zu werden, müssen die Transport-E-Bikes besonders stabil und robust sein. Das betrifft nicht nur den Rahmen, sondern auch die verbauten Komponenten. Unabdingbar sind ebenfalls hydraulische Scheibenbremsen, die in allen Fahrsituationen eine optimale Verzögerung mit kurzem Bremsweg sicherstellen. Kraftvolle E-Antriebe gewährleisten selbst bei hoher Zuladung eine mühelose Beschleunigung. Die hohe Qualität schlägt sich natürlich auf den Preis nieder, für ein gutes E-Lastenrad sollten daher mindestens 3.500 Euro einkalkuliert werden. Gut zu wissen, dass es spezielle Programme zur E-Lastenrad Förderung gibt.

Attraktive Kostensenkung durch die E-Lastenrad Förderung des BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, fördert die Anschaffung eines E-Lastenfahrrades mit 25% bzw. höchstens 2.500 Euro. Folgende Anforderungen müssen für die E-Lastenrad Förderung erfüllt sein: Das Fahrrad darf maximal eine Tretunterstützung bis 25 km/h bieten und muss zudem eine Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm aufweisen. Gefördert werden ausschließlich serienmäßige und fabrikneue Modelle. Nicht förderungsfähig sind allerdings Lastenpedelecs, die für den Personentransport konzipiert sind. Einschränkungen gibt es ebenfalls beim Kreis der Antragsberechtigten. In den Genuss der Kaufprämie können private Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen, Körperschaften und Vereine kommen, Privatpersonen sind hingegen nicht antragsberechtigt.

Mehr Infos hierzu: https://www.bafa.de

E-Lastenrad: Förderung durch Länder, Städte und Gemeinden

Ein genauer Blick lohnt ebenfalls in die Förderprogramme der einzelnen Länder, Städte und Gemeinden. Mit finanziellen Anreizen möchten Bundesländer wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen durch vermehrten Einsatz von E-Lastenrädern den Dieselverkehr in den Städten reduzieren. Gewährt wird die Kaufprämie allerdings nur in Kommunen und Städten mit Grenzwertüberschreitungen. Auch in diesem Fall der E-Lastenrad Förderung gilt: Nur Freiberufler, Gewerbetreibende, juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sind antragsberechtigt. Es gibt aber Ausnahmen: Einzelne Städte wie Stuttgart unterstützen Familien und Alleinerziehende, sofern sich der Wohnsitz natürlich vor Ort befindet, in Düsseldorf soll ab 2023 die Förderung wieder anlaufen.

E-Lastenrad Förderung: Die wichtigsten Fakten in der Übersicht

  • Antragsberechtigt sind meist private Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen, Körperschaften und Vereine
  • Privatpersonen werden allgemein nicht gefördert – es gibt aber Ausnahmen wie in Stuttgart
  • Das elektrifizierte Lastenfahrrad darf maximal eine Tretunterstützung bis 25 km/h bieten
  • Das elektrifizierte Lastenfahrrad muss eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen (BAFA)
  • Bei Lastenfahrrädern für den Personentransport vorher abklären, ob eine Fördermöglichkeit besteht

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