Das schnelle S-Pedelec ist nicht nur im urbanen Umfeld die perfekte Alternative zum Auto. Dank der Tretunterstützung bis 45 km/h schlägt das Speed-Pedelec gekonnt die Brücke zwischen Fahrrad und Kraftfahrzeug. Die lästige Parkplatzsuche in der City und das zeitraubende Stehen im Stau gehören für Dich mit diesem sehr umweltverträglichen Zweirad definitiv der Vergangenheit an. Wie beim herkömmlichen E-Bike arbeitet der S-Pedelec E-Antrieb nur unterstützend, wodurch auch der gesundheitliche Aspekt voll erhalten bleibt.
S-Pedelecs: Flink, agil und verdammt schnell!
Für das S-Pedelec sprechen viele Vorteile. Das schnelle 45 km/h E-Bike ist nicht nur sehr flott, sondern benötigt im Gegensatz zu Kraftfahrzeugen nur ein Minimum an Raum. Das macht sich nicht nur im Straßenverkehr bezahlt, sondern auch beim Abstellen. Parkplatzsorgen kennst Du mit einem S-Pedelec nicht! Wo Städte den Diesel aussperren, kannst Du mit einem gelassenen Lächeln den Weg in die City einschlagen – umweltfreundlicher als mit einem E-Bike geht es kaum. Natürlich solltest Du auch den finanziellen Aspekt des S-Pedelecs nicht aus den Augen lassen. Extrem preisgünstig im Unterhalt (Du benötigst lediglich ein Versicherungskennzeichen – kostet je nach Versicherung knapp 70 Euro im Jahr) bleibt am Ende des Monats Geld für andere Dinge über. So sieht modernes Pendeln heute aus!
Unterschiede zwischen E-Bike und S-Pedelec
Während das E-Bike mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h und maximal 250 Watt Motorleistung rechtlich gesehen als Fahrrad gilt, handelt es sich bei einem S-Pedelec aus juristischer Sicht bereits um ein Leichtkraftrad. Zum Führen eines S-Pedelecs wird somit eine entsprechende Fahrerlaubnis (mindestens Klasse AM) sowie ein Versicherungskennzeichen benötigt. Für den S-Pedelec Fahrer gilt zudem die Helmpflicht. Ein Fahren ohne Helm ist somit nicht nur gesetzeswidrig, sondern kann im Falle eines Unfalls erhebliche versicherungsrechtliche Probleme mit sich bringen. Baulich vorgeschrieben sind am S-Pedelec zudem Rückspiegel, gelbe Seitenrückstrahler, eine Hupe und ein Kennzeichenhalter (seit 2015 beleuchtet). Für mehrspurige S-Pedelecs gelten sogar noch weitere Vorschriften. Jedes S-Pedelec muss zudem über eine vom KBA (Kraftfahrbundesamt) erteilte Typgenehmigung oder Einzelbetriebserlaubnis verfügen. Bauliche Veränderungen wie am E-Bike sind somit leider untersagt.